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Neuer Transparenzbericht: Hamburg bei Informationsfreiheit weiter auf Kurs

Von der Gästeliste des Matthiae-Mahls bis zu Videoaufnahmen eines Polizeieinsatzes: Das Interesse der Hamburger:innen an Informationen über das Geschehen in ihrer Stadt ist ungebrochen. In seinem Transparenzbericht beleuchtet der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) die aktuellen Entwicklungen staatlicher Transparenz in der Hansestadt und bundesweit.

Ein Berichtsschwerpunkt ist das neue Lobbyregistergesetz. Während im Bund und in einigen Ländern zuletzt Rufe laut wurden, Informationsrechte der Bürger:innen einzuschränken, geht Hamburg mit diesem Gesetz den entgegengesetzten Weg. Es ermöglicht künftig mehr Einblicke in die Einflussnahme von Interessenvertreter:innen auf politische Entscheidungsprozesse und ist damit ein wichtiger Baustein für mehr Offenheit und Nachvollziehbarkeit in der Politik. Für Fragen zum Lobbyregistergesetz wird der HmbBfDI eine Anlaufstelle sein. Wer Informationen im Register vermisst, kann ihn zukünftig um Vermittlung anrufen.

Der Bericht zeigt zudem, dass Transparenz in Hamburg von den Behörden und ihren Beschäftigten weiterhin ernst genommen wird. Das Beratungsangebot des HmbBfDI wird rege genutzt, und der Austausch im Rahmen von Vermittlungsverfahren ist weit überwiegend konstruktiv. Das Transparenzgesetz hat seine Funktion, Augenhöhe zwischen den Bürger:innen und Behörden herzustellen, auch in diesem Berichtszeitraum überwiegend erfüllt.

Auffällig sind jedoch Einzelfälle, in denen kategorisch die Auskunft verweigert wurde, obwohl die Informationen kaum brisant sind. So hatte ein Antragsteller im Zusammenhang mit dem Teilverkauf des Hamburger Hafens an die Reederei MSC bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) Einsicht in ein Strategiepapier gefordert. Die BWI verweigerte diese zunächst, obwohl das Papier sich lediglich als Präsentation einer Anwaltskanzlei mit Verkaufsoptionen und allgemein verfügbaren Unternehmensdaten entpuppte. In einem anderen Fall weigert sich die Senatskanzlei, die Namen der Gäste des prominent besetzten Matthiae-Mahls offenzulegen. Aus Sicht des HmbBfDI spricht vieles dafür, dass das Interesse der Öffentlichkeit hier gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Gäste überwiegt. Der Antragsteller hat Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid eingelegt.

Dadurch entsteht der Eindruck: Je vermeintlich politisch brisanter ein Thema, desto höher sind die Hürden, auf die Antragstellende stoßen. Dies erfordert bei den Interessierten Ausdauer und Frustrationstoleranz, und auch die Bereitschaft, Ansprüche gegebenenfalls vor Gericht durchzusetzen. 

Weiterhin scheitern Auskunftsanträge häufig bereits daran, dass Informationen gar nicht erst dokumentiert werden. Das betrifft oft die digitale Kommunikation von Entscheidungsträger:innen, zum Beispiel durch SMS-Nachrichten oder E-Mails. In diesen Fällen laufen Informationsansprüche der Bürger:innen dann ins Leere.

Dazu Thomas Fuchs, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit:

„Die Bürger:innen Hamburgs kennen und nutzen ihr Recht auf Informationsfreiheit. Auf Seite der Behörden kann sich gerne noch eine größere Bereitschaft zu mehr Offenheit und Transparenz entwickeln. Vor allem entscheidungsrelevante Kommunikation muss, egal ob sie in einem Chat oder per Mail stattgefunden hat, auch veraktet werden.“

Mit der aktuellen Ausgabe erscheint der bisherige Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit erstmals unter dem neuen Namen „Transparenzbericht“, da die Tätigkeit des HmbBfDI durch seine neuen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Lobbyregistergesetz über den Bereich des Informationsfreiheitsrechts hinausgehen und weitere Themen aus dem Bereich staatlicher Transparenz betreffen wird. Im A4-Format und mit neuem Layout wird der Transparenzbericht im zweijährigen Turnus herausgegeben. (Der jährliche Tätigkeitsbericht Datenschutz erscheint am 25. März 2026.)

Der vollständige Transparenzbericht 2024/2025 ist auf der Website des HmbBfDI abrufbar.

In einer virtuellen Datenschutzsprechstunde am 4. Februar 2026 von 12-13 Uhr wird der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Thomas Fuchs, mit Bürger:innen über den aktuellen Transparenzbericht diskutieren.