Google hat am 25. Juli 2023 neue Aufnahmen aus ganz Deutschland veröffentlicht, die per Street-View-Fahrzeug oder zu Fuß mit einem Kamerarucksack aufgenommen wurden. Damit hat Google sein Angebot an Bildaufnahmen aktualisiert und erweitert. Denn bisher waren lediglich Aufnahmen der 20 größten Städte Deutschlands in dem Dienst enthalten. Diese Bilder stammen aus den Jahren 2008 bis 2010.
Die für den Dienst verwendeten Aufnahmen stammen von Kamerafahrten aus dem Jahr 2022 und von Fahrten, die ab 22. Juni 2023 in ganz Deutschland durchgeführt werden. Die jeweiligen Zeitpläne für die Aufnahmen wurden vorab auf der Website von Google veröffentlicht. Die Aufnahmen aus den Jahren 2008 bis 2010 wurden entfernt.
Datenschutzrechtliche Anforderungen an Google
Zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Panoramadiensten, wie zum Beispiel Street View, hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) bereits Stellung (PDF) genommen. Die Anfertigung und Veröffentlichung von Panoramabildern kann nach Auffassung der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden demnach als zulässig bewertet werden, sofern die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Verantwortlich für die im Rahmen von Street View erfolgenden Datenverarbeitungen ist die Google LLC mit Sitz in den USA. Google ist im März 2023 an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit herangetreten, um die datenschutzrechtlichen Fragen rund um die Veröffentlichung der neuen Bildaufnahmen zu erörtern.
Bei der Durchführung der Kamerafahrten in 2022 hatte Google nach eigenen Angaben die Veröffentlichung der Bilder im Dienst Street View noch nicht beabsichtigt. Vorgesehen waren die Bilder nur für interne Auswertungen und Verbesserungen des Kartendienstes Google Maps. In welchen Landkreisen und Städten Google im Jahr 2022 Aufnahmefahrten vorgenommen hat, hat Google dabei jeweils vorab auf dieser Seite veröffentlicht. Die Informationen für das Jahr 2022 sind unter folgendem Link abrufbar.
Die Öffentlichkeit war zum Zeitpunkt der Aufnahmen nicht darüber informiert, dass die Bilder im Dienst Street View veröffentlicht werden können. Aus diesem Grund hat der HmbBfDI von Google gefordert, dass das Unternehmen die Öffentlichkeit über die geänderte Verwendungsabsicht informiert. Zudem wird betroffenen Personen die Möglichkeit eingeräumt, vor und auch nach der Veröffentlichung der neuen Bilder, Widerspruch gegen die Abbildung ihres Hauses einzulegen. Google hat dann die Aufnahmen zu verpixeln (sog. “Blurring”).
Widersprüche gegen die Abbildung der eigenen Häuserfront können bei Google ab sofort eingelegt werden. Wurde die Verpixelung vor der Veröffentlichung des Bildes beantragt, so wird das Haus im Dienst Street View von Beginn an nur verpixelt dargestellt. Geht der Widerspruch erst nach der Veröffentlichung bei Google ein, erfolgt die Verpixelung nachträglich. Wie auch bisher schon werden Gesichter und Kfz-Kennzeichen vor der Veröffentlichung der Bilder durch Google verpixelt, ohne dass hierfür Anträge durch die Betroffenen erforderlich sind. Sollte diese Verpixelung nicht ausreichen, kann auch nach Veröffentlichung eine Korrektur beantragt werden. Die Verpixelung erfolgt jeweils in den Rohdaten, das heißt Google bewahrt die unverpixelten Abbildungen nicht auf.
Widerspruchsmöglichkeiten
Betroffene Personen können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Dies betrifft insbesondere die unverpixelte Darstellung der eigenen Häuserfront, aber auch des eigenen Kfz oder der eigenen Person, sofern diese auf den Bildern erkennbar sein sollte. Ein Widerspruch ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
Sie können als Eigentümer:in bzw. Mieter:in der Veröffentlichung von Abbildungen Ihres privaten Grundstücks/Hauses unter Nennung der Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, ggf. nähere Beschreibung des Objekts) widersprechen.
Ein Widerspruch kann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten eingelegt werden:
Per E-Mail an:
streetview_deutschland(at)google.com
Per Formular:
https://support.google.com/maps/contact/street_view_de_ppoo
Per Brief an:
Google LLC
c/o Google Germany GmbH
Betr. Street View
ABC-Str. 19
20354 Hamburg
Über das „Problem melden”-Feature von Google Street View:
Der Dienst Google Street View bietet auf jeder der angezeigten Aufnahmen bei der Standortanzeige im Dreipunktmenü den Menüpunkt „Problem melden” bzw. „Report a problem”.
c/o Google Germany GmbH
Prüfung datenschutzrechtlicher Beschwerden
Datenschutzrechtliche Beschwerden gegen die Google LLC werden im Rahmen seiner Zuständigkeit vom HmbBfDI bearbeitet. Voraussetzung für das Einlegen einer Beschwerde ist die eigene Betroffenheit, d.h. die Verarbeitung der eigenen personenbezogener Daten durch Google im Dienst Street View. Betroffene Personen sollten vor Einlegen einer datenschutzrechtlichen Beschwerde zunächst die Betroffenenrechte aus der DSGVO (z.B. Widerspruchsrecht) selbst gegenüber Google geltend machen. Führt dies nicht zum gewünschten Ergebnis, können Beschwerden anschließend über das Online-Formular eingelegt werden.