Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) schlägt Alarm: Die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes stellen einen erheblichen Rückschritt für Transparenz und Bürgerrechte dar. In ihrer aktuellen Pressemitteilung warnt die IFK, dass dadurch das Vertrauen in Verwaltung und Politik nachhaltig erschüttert werden könnte.
Thomas Fuchs, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, weist ergänzend auf die Hamburger Praxis hin:
„Seit 2012 gibt es in Hamburg ein Transparenzgesetz. Seither ist weder die Verwaltung zusammengebrochen, noch wurden kritische Infrastruktur gefährdet oder Staatsgeheimnisse preisgegeben. Das Transparenzportal, in dem behördliche Dokumente proaktiv veröffentlicht werden, ist zudem ein zentraler Bestandteil der Hamburger Open-Data-Strategie.
Die Vorschläge des Koalitionsausschusses zum Informationsfreiheitsgesetz basieren auf der überholten Vorstellung einer hierarchischen Beziehung zwischen Staat und Bürger. Insbesondere die geplante Beschränkung auf ein besonderes Interesse des Anfragenden verkennt das grundlegende Prinzip eines voraussetzungslosen Rechts auf Informationszugang. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht begründen, warum sie staatliche Informationen einsehen möchten, sofern diese nicht einem besonderen Schutz unterliegen.“




