Die Bundesregierung hat die Frist verpasst
Bis zum 2. August 2025 sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, zuständige Marktüberwachungsbehörden für die Aufsicht über die KI-Verordnung zu benennen. Eine Frist, die der Bundesgesetzgeber verpasst hat. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Thomas Fuchs, appelliert daher an die Bundesregierung, die von der KI-Verordnung vorgesehenen KI-Marktüberwachungsbehörden, zu denen jedenfalls für Teilbereiche auch die Datenschutzaufsichtsbehörden gehören, nun zügig zu benennen.
Thomas Fuchs: „Durch die Verzögerung fehlt Unternehmen und Behörden nun ihr verbindlicher Ansprechpartner für Fragen zur KI-Verordnung. Dies ist auch ein Nachteil für den KI-Innovationsstandort Deutschland.“
Deutsche Umsetzung stockt: Aufsicht weiter unklar
Obwohl die Mitgliedstaaten zum 2. August 2025 verpflichtet sind, zuständige Marktüberwachungsbehörden zu benennen, fehlt in Deutschland ein KI-VO-Durchführungsgesetz. Die Zeit drängt, denn die KI-VO stellt hohe Anforderungen an die zu benennenden Behörden: Sie müssen nicht nur unabhängig sein, sondern auch mit angemessenen technischen, finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden. Dies schließt eine ausreichende Zahl von Mitarbeitenden mit Fachkenntnissen im Bereich KI sowie im Daten- und Produktsicherheitsrecht ein.
Rolle der Datenschutzbehörden ist in einigen Bereichen bereits definiert
Dabei enthält die KI-Verordnung bereits viele Vorgaben für sektorale Marktaufsichtsbehörden. So ist in Artikel 74 Absatz 8 der KI-Verordnung geregelt, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden für die Marktüberwachung von Hochrisiko-KI-Systemen in besonders grundrechtssensiblen Bereichen wie Strafverfolgung, Migration und Justiz zuständig sind. Offen ist unter anderem noch, welche Behörden für den darüber hinaus gehenden Einsatz von KI-Produkten im öffentlichen Sektor, beispielsweise im Schulbereich, zuständig sein werden.
HmbBfDI bereitet sich proaktiv auf neue Aufgaben vor
Trotz der fehlenden nationalen Regelung trägt der HmbBfDI angesichts der Vielzahl von Beratungsanfragen seiner neuen Aufgabe Rechnung. Intern werden Kompetenzen aufgebaut und Personal für die komplexen Prüfungen von KI-Systemen fortgebildet, um für den Moment der gesetzlichen Benennung bereit zu sein.
Hinzu kommen ab dem 2. August 2025 neue Transparenzregeln für KI-Modelle: KI-Verordnung nimmt Anbieter in die Pflicht





