Navigation überspringen

„Ein Lobbyregistergesetz, das sich sehen lassen kann“

Der Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschafthttps://commons.wikimedia.org

Der HmbBfDI begrüßt die Entscheidung der Bürgerschaft

Seit vielen Jahren ist Hamburg mit seinem Transparenzgesetz Vorbild für andere Länder. Nachholbedarf bestand allerdings bei der Transparenz von Lobbykontakten der Senats- und Bürgerschaftsmitglieder. Diese Lücke wird nun geschlossen: Gestern beschloss die Bürgerschaft ein Lobbyregistergesetz.

Künftig muss sich jede Interessenvertreter:in, die sich regelmäßig an Senat oder Bürgerschaft oder an hochrangige Entscheidungsträger:innen in den Behörden wendet, in ein Lobbyregister eintragen. Das Lobbyregistergesetz sieht auch einen legislativ-exekutiven Fußabdruck vor: Stellungnahmen, mit denen Einfluss auf konkrete Gesetzesvorhaben genommen werden soll, müssen nun zusammen mit den übrigen Gesetzesmaterialien veröffentlicht werden. So wird besser nachvollziehbar, welche Gruppen oder Personen sich mit ihren Positionen eingebracht und gegebenenfalls durchgesetzt haben. Zudem müssen sich die Lobbyist:innen einem Verhaltenskodex für integre Lobbyarbeit unterwerfen. Bei Verstößen gegen die Gesetzespflichten drohen Bußgelder.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) wirbt bereits seit Jahren für mehr Transparenz bei Lobbykontakten. Ein Lobbyregister kann Versuche einer verdeckten politischen Einflussnahme erschweren und Verflechtungen zwischen Lobbygruppen und Entscheidungsträger:innen sichtbar machen. Dadurch sichert es langfristig auch das Vertrauen in die Integrität von Mandats- und Amtsträger:innen.

Das vorliegende Gesetz bietet dafür eine gute Basis. Wie schon das Transparenzgesetz ist es aus einer Volksinitiative hervorgegangen. Die Reichweite der Transparenzpflichten und die Sanktionsmöglichkeiten orientieren sich an vergleichbaren Regelungen in Bund und Ländern – mit einer Besonderheit: Wer der Meinung ist, dass im Register Informationen fehlen, die eintragungspflichtig sind, kann in einem Vermittlungsverfahren den HmbBfDI anrufen. Der HmbBfDI ist damit der erste Informationsfreiheitsbeauftragte, der auch im Zusammenhang mit einem Lobbyregister Aufgaben übernimmt.

Dazu der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Thomas Fuchs:

„Es ist sehr erfreulich, dass es noch in dieser Legislaturperiode gelungen ist, ein Lobbyregistergesetz zu verabschieden, dass sich auch im bundesweiten Vergleich sehen lassen kann: mit klaren Transparenzpflichten, legislativem Fußabdruck und einer unabhängigen Beschwerdestelle. Lobbyismus ist nicht grundsätzlich fragwürdig, er darf aber nicht im Verborgenen stattfinden. Das neue Lobbyregister kann einen Beitrag dazu leisten, das Hinterzimmer abzuschaffen und Versuche der Einflussnahme in die Öffentlichkeit zu bringen.“