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Die elektronische Patientenakte für alle: Verpflichtende Befüllung ab dem 1. Oktober 2025

Auf einem Tisch liegen ein Stethoskop und ein Notepad, umgeben von medizinischen Symboleneverythingpossible/stock.adobe.com

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle ist ab Januar 2025 in den Modellregionen – unter anderem in Hamburg und Umland – getestet worden. Seit dem 29. April 2025 kann sie bundesweit u.a. von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken genutzt werden. Zum 01. Oktober 2025 gilt nun die grundsätzliche Pflicht zur Befüllung durch Praxen und andere medizinische Einrichtungen.

Vorrangig sind Informationen einzufügen, die im Rahmen einer aktuellen Behandlung entstanden, in elektronischer Form verfügbar und die für eine Mit- oder Weiterbehandlung relevant sind. Darunter fallen beispielsweise Arztbriefe oder Befundberichte. Diese Informationen können natürlich nur dann in die ePA für alle eingestellt werden, wenn die versicherte Person der Einrichtung nicht grundsätzlich gegenüber ihrer Krankenkasse widersprochen hat. Auch ein Widerspruch gegen den Zugriff konkreter Leistungserbringer:innen auf die Daten in der ePA für alle oder gegen einen konkrete Anwendungsfall – wie z.B. die Medikationsliste – können einer Befüllung im Einzelfall entgegenstehen. 

Vor Einstellen hochsensibler Daten in die ePA, u.a. im Fall psychischer Erkrankungen, müssen Patient:innen auf ihr Recht zum Widerspruch hingewiesen werden. Besondere Einwilligungsvoraussetzungen gelten bei Informationen aus genetischen Untersuchungen oder Analysen nach dem Gendiagnostikgesetz. Hier ist eine explizite Einwilligung der Patientin / des Patienten erforderlich und auch zu dokumentieren.

Ausnahmen für die Pflicht zur Befüllung bestehen auch im Fall von Kindern und Jugendlichen, wenn erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen oder gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen durch eine Befüllung der ePA für alle vorliegen.

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Am 16.10.2025 bietet der HmbBfDI von 11.30 bis 12.30 Uhr eine Datenschutzsprechstunde zur ePA an. Die Onlineveranstaltung kann ohne vorherige Anmeldung hier besucht werden. 

Hier finden Sie unser umfangreiches FAQ zur elektronischen Patientenakte.