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15. Mai 2025: Der HmbBfDI lädt ein zum 4. Hamburger Datenschutzforum

Konferenzsaal mit Zuschauern und Leuten auf dem PodiumHmbBfDI

Impression vom 3. Hamburger Datenschutzforum, 2024

Der Data-Act: Herausforderung für den Datenschutz

Ab dem 12. September 2025 muss der EU Data Act in zahlreichen Unternehmen umgesetzt werden. Er enthält Ansprüche auf Zugang zu Daten von anderen Unternehmen und Behörden und sichert den Nutzenden die Kontrolle ihrer Daten auf vernetzten Geräten. 

Unsere gemeinsam mit der Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V. (HDG) sowie mit freundlicher Unterstützung der Handelskammer Hamburg ausgerichteten Veranstaltung widmet sich den bedeutenden Änderungen und Herausforderungen, die durch die neue Verordnung für den Umgang mit Daten in der Europäischen Union entstehen.

 

Datum: 15. Mai 2025
Zeit: 14:00-17:00 Uhr (Einlass ab 13:15 Uhr)
Ort: Forum der Handelskammer Hamburg
Anmeldung:https://events.hk24.de/4hamburgerdatenschutzforum

 

Es sprechen

  • Thomas Fuchs, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
  • Prof. Dr. Behrang Raji, Legal Counsel Data Protection Eppendorf Group SE & Co. KG
  • Dr. Andreas Sattler, Vertretung der Professur für Recht und Informatik (KIT)

 

Zum Hintergrund

Die meisten durch den Data Act entstehenden Pflichten beziehen sich sowohl auf personenbezogene Daten als auch auf Daten ohne Personenbezug. Dadurch ist der neue Rechtsakt eng mit dem Datenschutz verzahnt. Während der Data Act die Weitergabe personenbezogener Daten verlangt, macht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Weitergabe von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig. Die Verantwortlichkeit für die personenbezogene Datenverarbeitung auf vernetzten Geräten wird durch den Data Act zwischen den Herstellern, Cloud-Betreibern und Nutzenden aufgeteilt.

Der Data Act fordert noch stärker als die KI-Verordnung die Datenschutzabteilung im Unternehmen. Sie muss sich vorbereiten, bisherige Verarbeitungen des Verarbeitungsverzeichnisses analysieren, Verantwortlichkeiten und Pflichten ermitteln und Schnittstellen für das Datenteilen einrichten. Dabei ist eine Zusammenarbeit mit dem Informationssicherheits-/Rechtsbereich (Geschäftsgeheimnisschutz, gewerbliche Schutzrechte, Vertragsrecht) geboten. Auch die Abstimmung mit den Regelungen der KI-Verordnung ist zu beachten.