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Der Data Act: Wie lassen sich Datenzugang und Datenschutz vereinbaren?

Cloud umgeben von Symbolen technischer Gerätejeferrb auf Pixabay

+++ Handreichung des HmbBfDI +++ Datenschutzforum am 15. Mai zum Thema +++

Ab dem 12. September 2025 gilt der europäische Data Act. Hersteller internetfähiger Geräte sind dann verpflichtet, die von vernetzten Geräten gesendeten Daten auch mit Dritten zu teilen. Maschinen, Haushaltsgeräte oder Fahrzeuge, die mit dem Internet verbunden sind, generieren täglich große Datenmengen. Durch den Data Act sollen sowohl die Nutzer:innen der Geräte als auch Werkstätten, Ersatzteilhersteller und Forschende davon profitieren.

Datenschützer:innen in Unternehmen und Behörden müssen sich nun der herausfordernden Aufgabe stellen, den Zugang zu Daten zu gewähren und dabei die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Wer die Chancen aus dem Data Act für sich nutzen möchte, sollte sich mit den Zugangsansprüchen auseinandersetzen. Wer künftig den Pflichten des Rechtsakts unterliegt, muss sich auf Zugangsanträge vorbereiten und Strategien für den Schutz personenbezogener Daten und Geschäftsgeheimnisse entwickeln. Aufsichtsbehörden, darunter auch die Datenschutzbehörden, müssen sich auf neue Aufgaben und Befugnisse vorbereiten.

Handreichung zum Data Act

Der HmbBfDI gibt Orientierung mit der Handreichung „Der Data Act als Herausforderung für den Datenschutz“. Neben einem Überblick über die Inhalte des Data Acts zeigt das Papier die Handlungsbedarfe auf und skizziert die Möglichkeiten der datenschutzbehördlichen Aufsicht.

Hamburger Datenschutzforum am 15. Mai 2025

Gemeinsam mit der Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V. und der Handelskammer lädt der HmbBfDI zum 4. Hamburger Datenschutzforum mit Fokus auf den Data Act ein. Expert:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Datenschutzbehörde stellen in der Handelskammer die Umsetzungsbedarfe dar und diskutieren Lösungen für das Spannungsverhältnis aus Data Act und Datenschutz