Wissenswertes
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Das Medienbildung-Stichwortregister
Datenschutz und Datensicherheit ist ein gesamtgesellschaftliches Thema. Im folgenden werden verschiedene Themen angerissen, die sich beispielsweise gut als Unterrichtsthema eignen können.
Die letzten Monate haben gezeigt, wie wichtig Digitalkompetenzen für Alt & Jung sind. Durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens während der „Corona-Krise“ nutzen viele vermehrt das Internet für ihren Alltag. Auch im Bildungswesen wurde versucht, mit Hilfe von digitalen Medien weiterhin einen produktiven und kreativen Unterricht zu gestalten. Viele Schülerinnen und Jugendliche nutzen hierfür den privaten Laptop, ihr Smartphone oder auch ein Tablet. Um den Fernunterricht auch für Schülerinnen und Schüler zu erleichtern, denen zu Hause keine entsprechenden Geräte zur Verfügung stehen, wurden in Hamburg mit Mitteln aus dem Digitalpakt rund 41.000 Tablets und Notebooks bestellt (Pressemitteilung der Schulbehörde).
Alle Geräte sollen mit Hilfe eines Gerätemanagement-Systems von den Schulen zentral verwaltet und konfiguriert werden (vgl. hier (PDF)). Da neben den schuleigenen Geräten auch von zu Hause mit digitalen Bildungsmedien ergänzend gearbeitet werden soll, sollten auch die eigenen, privaten Geräte entsprechend sicher konfiguriert werden. Im Folgenden werden daher mögliche Privatsphäreneinstellungen der iOS Tablets vorgestellt 1.
1. „Kindersicherung“ & Familienfreigabe
Apples iOS Betriebssystem bietet verschiedene Möglichkeiten, Funktionen des iPads zu beschränken bzw. auch zu sperren. So kann Beispielsweise die Bildschirmzeit oder auch Einstellungen für anstößige Inhalte, Käufe und Downloads sowie der Datenschutz beschränkt werden (siehe hierzu Punkt 2). Um dies tun zu können, muss jedoch zunächst die sogenannte Familienfreigabe durch die Eltern eingerichtet werden. Eine umfassende Anleitung zum Set-Up der Familienfreigabe von Apple kann hier abgerufen werden. Im Anschluss kann dann z.B. die Bildschirmzeit oder auch Siri-Websuche beschränkt werden. Ausführliche Informationen liefert die Apple Support Website.
2. Anstößige Inhalte und Inhalte mit bestimmten Altersfreigabebeschränkungen
Das Internet bietet die Möglichkeit, sich auszutauschen, Inhalte zu konsumieren oder auch selbst produzierte Medien mit anderen zu teilen. Nicht alle Medien, die im Internet zur Verfügung stehen, sollten jedoch von Kindern und Jugendliche ohne pädagogische oder elterliche Anleitung konsumiert werden. In den iOS Einstellungen können Beschränkungen für das Tablet des Kindes aktiviert werden, sodass sie vor anstößigen und nicht altersgerechten Inhalte geschützt werden. Um Inhalte einzuschränken, bitte auf
- Einstellungen
- Bildschirmzeit
- Beschränkungen
- Inhaltsbeschränkungen
klicken. Weitere Informationen von Apple können hier eingesehen werden.
3. Zugriffsrechte der installierten Apps
Wenn eine App aus dem Apple Store auf das Tablet geladen wird, werden die sogenannten Zugriffrechte abgefragt. In dem Moment, wo also beispielsweise Zugriff auf das Mikrofon oder die Kamera akzeptiert wird, kann die App auf die entsprechenden Funktionen des Gerätes zugreifen. Hierbei gilt es, sich genau anzusehen, ob eine App immer Zugriff auf die Funktionen haben muss, oder ob es ausreicht, Zugriff nur während der Benutzung zu gewähren. Einen Überblick über die verschiedenen Zugriffsrechte (Mikrofon, Kontakte, Kalender, Spracherkennung, uvm.) können wie folgt abgerufen und entsprechend angepasst werden:
- Einstellung
- Datenschutz
4. Ortungsdienste
Navigationssysteme und Empfehlungen für die unmittelbare Umgebung können im Alltag hilfreich sein. Für diese Funktionalität werden Ortungsdienste genutzt. Apple bietet Nutzerinnen und Nutzern an, für jede App selbst zu entscheiden, ob die App beim Verwenden auf die Ortungsdienste zugreifen kann, ob bei der nächsten Nutzung der App gefragt werden soll oder eben nie:
- Einstellungen
- Datenschutz
- Ortungsdienste
Gleichzeitig kann auch das Betriebssystem auf die Standortdaten zugreifen. Aber auch dies lässt sich in den Einstellungen entsprechend anpassen:
- Einstellungen
- Datenschutz
- Ortungsdienste
- Systemdienste
5. Diagnose- und Nutzungsdaten
Apples Betriebssystem erhebt im Hintergrund anonymisierte Daten über das Nutzungsverhalten, die zu verschiedenen Analyse und Diagnosezwecken genutzt werden. Die Erhebung kann ohne wirkliche Nachteile der Funktionalität des Geräts deaktiviert werden:
- Einstellungen
- Datenschutz
- Analyse & Verbesserungen
6. Ad Tracking
Jedes Mal, wenn auf dem iPad eine Werbeanzeige geschaltet wird, hat ein Unternehmen hierfür Geld gezahlt. Digitale Werbung wird heute personenbezogen den Nutzerinnen und Nutzern ausgespielt. Das bedeutet, dass Unternehmen Daten über den oder die Anwender sammelt (z.B. mit Cookies) um dann gezielte Anzeigen ausliefern zu können (mehr Informationen zu dem Thema, können hier abgerufen werden). Um zu verhindern, dass auch durch das Betriebssystem des Tablets solche Daten gesammelt werden können, können die entsprechenden Einstellungen vorgenommen werden:
- Einstellungen
- Datenschutz
- Werbung
- Ad-Tracking beschränken (hier muss der Riegel auf grün gestellt sein)
Hinweis: Safari schränkt seit dem iOS 14 Updates die Funktion standardmäßig beim Set-Up für Dritte ein. Es lohnt sich trotzdem insbesondere bei älteren Modellen in den Einstellungen zu überprüfen, ob die Funktionalität systemseitig eingeschränkt wird.
Verschiedene Stellen raten außerdem dazu, die gesammelten Daten zudem regelmäßig zu löschen, indem die eigene Ad-Identifikationsnummer regelmäßig zurückgesetzt wird:
- Einstellungen
- Datenschutz
- Werbung
- Ad-Tracking zurücksetzen
7. „Cross-Site“-Ad Tracking
Durch das Setzen von Cookies können Internetseiten und die dazugehörigen Anbieter -auch über verschiedene Webseiten und sogar Geräte hinweg- das eigene Browser Verhalten verfolgen. Wenn der Apple-eigene Safari-Browser auf dem iPad genutzt wird, kann die Funktion wie folgt deaktiviert werden:
- Einstellungen
- Safari
- “Cross-Sitetracking verhindern”
Hinweis: Safari schränkt die Funktion standardmäßig beim Set-Up ein. Dennoch kann ein Blick in die entsprechenden Einstellungen nicht schaden.
8. Privates Surfen
Safari bietet die Möglichkeit, im sogenannten Privaten Modus zu surfen. Beim privaten Surfen werden keine Daten lokal gespeichert. Das bedeutet, dass z.B. keine Browser-Verläufe gespeichert werden und Nutzerinnen und Nutzer etwas mehr Anonymität im Netz genießen. Aber Achtung: Werbenetzwerke und Suchmaschinen-Anbieter können weiterhin ungehindert Daten anhand von Cookies und Co. sammeln und so das eigene Verhalten im Netz tracken! Komplett anonym surft man auch im privaten Modus nicht. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf die Funktionalität. Mehr dazu hier.
9. Sprachassistenzsysteme
Bereits in dem Themenblatt (PDF) hat sich der HmbBfDI gemeinsam mit dem Landesinstitut für Lehrerfortbildung umfassend mit den Vor- und Nachteilen von Sprachassistenzsystemen beschäftigt. Sollte Apples Siri Funktion auf dem Tablet ausgeschaltet werden, geht dies wie folgt:
- Einstellungen
- Siri & Suchen
- Für Siri Home-Taste drücken
- „Auf Hey Siri“ achten
10. Informationskompetenz
Sich im Internet zurecht zu finden, also wichtige von unwichtigen Informationen zu trennen, Inhalte kritisch zu hinterfragen und zu bewerten, die Informationen effektiv nutzen: All das gehört zur Informationskompetenz. Es ist heute wichtiger denn je, den Kindern und Jugendlichen früh die Möglichkeit zu geben, digitale Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und auszubauen. Da jedoch nicht alle im Internet zur Verfügung stehenden Inhalte kindgerecht aufgearbeitet sind, können alternative Suchmaschinen hier unterstützen. Einige Suchmaschinen nutzen z.B. weniger Cookies als die bekannten Anbieter und zeigen zudem auch weniger, bzw. „dezenter“, Werbung an. Auch bietet die Suchmaschine blinde-kuh.de Inhalte, die extra für Kinder pädagogisch aufgearbeitet worden sind. Eine breite – nicht abschließende - Auswahl an weiteren Alternativen hat der HmbBfDI hier zusammengefasst.
Indem die oben genannten Tipp& Tricks umgesetzt werden, kann die Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen, die über ein iOS Tablets im Internet surfen, verbessert werden. Gleichwohl muss an dieser Stelle betont werden, dass natürlich auch Kinder und Jugendliche ein Anrecht auf eine eigene Privatsphäre haben. Es ist daher wichtig, auch die digitalen Lebenswelten heutiger Kinder und Jugendliche mit der angemessenen Ernsthaftigkeit anzuerkennen. Durch einen offenen, interessierten und konstruktiven Austausch zwischen den Eltern und Kinder können Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsam Regeln für eine nachhaltige Mediennutzung definiert werden.
1 Dieser Beitrag bezieht sich auf die iOS Betriebssystem-Version 13.6.1, mit einem letzten Stand vom 20.08.2020. Die Fokussierung auf das iOS gestützte iPad ist auf die hohe Anzahl an neu angeschafften Geräten durch die Schulbehörde zurückzuführen (23.000 Tablets mit dem iOS Betriebssystem / 2.000 Windows Tablets). Weitere Veröffentlichungen zu weiteren digitalen Endgeräten sind geplant.
Die am 25. Mai 2016 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung 2016/679 vom 27.4.2016) der Europäischen Union (DSGVO) ist seit Mai 2018 geltendes Recht in der gesamten EU. Die DSGVO reguliert - weitestgehend einheitlich in der EU - den Umgang mit personenbezogenen Daten durch private und öffentliche Unternehmen und Institutionen. Ausführliche Informationen zum Thema DSGVO können hier eingesehen werden. Gemäß der DSGVO steht Betroffenen eine Vielzahl von Rechten zu:
Einwilligung
Im Datenschutzrecht gilt als allgemeiner Grundsatz, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, soweit und solange sie nicht durch eine entsprechende gesetzliche Bestimmung erlaubt wird (Verbotsprinzip). Ein wichtiger Tatbestand ist die Einwilligung der von der Datenverarbeitung betroffenen Person.
Recht auf Auskunft
Gegenüber öffentlichen (zum Beispiel Behörden) und nicht-öffentlichen Stellen (zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, Verbände, Vereine etc.) haben Sie nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und über weitere Informationen.
Informationspflichten
Jede Stelle, die personenbezogene Daten verarbeitet, muss Sie grundsätzlich hierüber zum Zeitpunkt der Erhebung informieren. Die Information ist die Grundlage für die Geltendmachung Ihrer Datenschutzrechte. Denn erst die Kenntnis darüber, wer welche Daten zu welchem Zweck über Sie erhebt, weiterverarbeitet oder an wen die Daten gegebenenfalls weitergegeben werden, versetzt Sie in die Lage, Ihre Rechte gegenüber der verantwortlichen Stelle geltend zu machen.
Beschwerde über Datenschutzverstöße bei den Aufsichtsbehörden
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht eine Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde geht der Beschwerde in angemessenem Umfang nach und unterrichtet Sie unter anderem über den Stand und das Ergebnis.
Hier geht es z.B. zum Beschwerdeformular des HmbBfDI.
Rechte auf Berichtigung, Löschung, Vergessenwerden und Einschränkung der Verarbeitung Die Rechte auf Berichtigung, Löschung, Vergessenwerden und Einschränkung der Verarbeitung sind direkt innerhalb der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt.
Mehr Infos hierzu
- https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Ueberblick/ueberblick-node.html
- https://deinedatendeinerechte.de/themen/rechte-auf-widerspruch-berichtigung-und-loeschung (Hier können auch Musteranträge gemäß Art. 15 erstellt werden)
- Spielerisch wurden auf der Seite auch die Aspekte des Datenschutzes aufgegriffen. Das Spiel kann hier abgerufen werden: https://deinedatendeinerechte.de/spielen/
Gerade in Zeiten von hoher Unsicherheit und Angst, verbreiten sich sogenannte Fake News rasend schnell. Doch was sind Fake News eigentlich?
Im Grunde genommen sind sie gar nichts Neues: Schon vor dem Internet wurden bewusst Falschmeldungen veröffentlicht, um die Leserschaft zu beeinflussen. Heute, im Zuge der Digitalisierung, verlagern sich diese Falschmeldung in die Online-Welt und werden vorrangig über die Sozialen Netzwerke verbreitet. Interessanterweise, stoßen Falschmeldungen häufig auf ein überproportionales Interesse der Nutzerinnen und Nutzer.
Eine Studie der Oxford Universität untersuchte das Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern auf Twitter während der Europawahl 2019. Es konnte festgestellt werden, dass in Deutschland sog. Junk-News bis zu sechsmal mehr geteilt und geliked wurden, als Meldungen aus vertrauenswürdigen Quellen. Der Wissenschaftler Jay van Bavel, Professor für Sozialpsychologie, stellt in der Fachzeitschrift Trends in Cognitive Sciences außerdem die Vermutung auf, dass Meldungen eher geglaubt wird, die zum eigenen Weltbild, der politischen Überzeugung oder der Ansicht bestimmter gesellschaftlichen Gruppe passen, als anderen Meldungen.
Des Weiteren, so van Bavel, stärke das gemeinsame Teilen von Meldungen innerhalb einer Gruppe das Gefühl der Gruppenzugehörigkeit. Durch die rasante Verbreitung dieser Nachrichten muss davon ausgegangen werden, dass sie auch unser Verhalten verändern und so Einfluss auf unsere Gesellschaft nehmen können.
Was kann man also tun um Fake News zu entlarven?
- Quellenkritik: Wer (Medium/Autor) veröffentlicht diesen Artikel? Finde ich hierzu eine zweite (oder auch dritte) Quelle, die den Inhalt des Artikels verifiziert?
- Kritisch hinterfragen: Werden die Zusammenhänge in dem Artikel ausreichend dargestellt? Ergibt das Geschriebene/Gesagte/Gezeigte Sinn? Sind die Informationen überhaupt noch aktuell oder bereits veraltet?
- Bildrecherche: Woher stammen die gezeigten Bilder? Passen sie zum Kontext des Artikels? Heute ist es sehr leicht, Bilder zu manipulieren ohne dass man es auf den ersten Blick erkennt. Hier lohnt sich eine Rückwärtssuche: Bei den großen Suchmaschinen kann die Bildersuche auch rückwärts durchgeführt werden: Dafür wird das Bild oder die Bild-URL in die Suchmaschine geladen bzw. eingefügt.
- Falschmeldungen melden: Die meisten Sozialen Netzwerke verfügen über Möglichkeiten, Falschmeldungen zu melden.
Nützliche Tools und Internetseiten
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Themenblatt Fake News des Landesinstitut für Lehrerbildung in Hamburg. Das Arbeitsblatt (PDF) gibt einen guten Überblick.
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Die Initiative Klicksafe bietet nützliche Informationen zum Thema Fake News.
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Mimikama - ein Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch.
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Correvtiv - ein gemeinnütziges Recherchezentrum und gibt nützliche Hintergrundinformationen zu verschiedensten Themen.
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Faktenfinder der Tagesschau.
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Faktenfuchs vom Bayrischen Rundfunk.
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Faktencheck der Deutschen Presseagentur.
Hintergrundinformationen
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Informationsangebot zum Thema Update: Cyberkriminelle nutzen Corona aus des BSI
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Die Tagesschau hat eine Übersicht mit Hilfreichen Tipps zum Erkennen von Fake News erstellt, Stand 20.04.2017
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Artikel aus Der Spiegel, Fake News verbreiten sich wie ein Virus vom 26.03.2020
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Studie von PWC, Fake News (PDF), Ergebnisse einer Bevölkerungsbefragung“, 2019
Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern bei Stellen der öffentlichen Verwaltung und bestimmten juristischen Personen der Verwaltung Anträge auf Informationszugang zu stellen. Es verpflichtet diese Stellen darüber hinaus, eine Vielzahl von Dokumenten proaktiv und kostenfrei online zur Verfügung zu stellen. Alle Informationen, die nach dem HmbTG veröffentlicht werden müssen, sind in dem Transparenzportal Hamburg für jeden einsehbar.
Der HmbBfDI veröffentlichte im Dezember seinen Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2018/2019. Dieser stellt nicht nur die Tätigkeiten des Beauftragten in den letzten beiden Jahren dar. Er beschreibt darüber hinaus den Sachstand der Entwicklung von Informationsfreiheit und Transparenz in Hamburg. Dabei gibt es sowohl Licht als auch Schatten. Besonderes Augenmerk gilt der Reform des Gesetzes, das einst ein Leuchtturm-Projekt für ganz Deutschland war.
Im Internet bieten Unternehmen heute eine Vielzahl von Diensten an. Für die Mehrheit dieser Dienste müssen Nutzerinnen und Nutzer keine Gebühr bezahlen, sie sind „kostenlos“. Viele dieser Unternehmen finanzieren Ihren technischen, administrativen und personellen Aufwand durch Werbung, die auf den entsprechenden Plattformen und Websites geschaltet wird. Jeder Mensch hinterlässt beim Browsen im Internet unzählige Datenspuren (z.B. durch Online-Einkäufe, Social Media Posts, Suchmaschinen-Eingaben, etc.). Mit Hilfe dieser Daten können Unternehmen das Verhalten von Konsumenten analysieren, vorhersehen und so Werbekampagnen gezielt aussteuern (das sog. Targeting). Je mehr man über den/die Nutzerinnen und Nutzer der App / Website weiß, desto genauer können Werbekampagnen ausgesteuert werden. Das wiederum steigert zum einen den Werbeumsatz der Unternehmen, zum anderen führen aber auch personalisierte Werbekampagnen zu einem höheren Umsatz als konventionelle Werbemaßnahmen. Die mitunter hohe Präzision der kommerziellen Werbekampagnen zeigt, dass dieses Targeting sehr gut funktioniert und auch auf andere Felder angewendet werden kann. Verschiedene Untersuchungen legen nahe, dass auch im politischen Wahlkampf datenbasierte Werbemodelle zunehmend genutzt werden, um den Wahlausgang aktiv zu beeinflussen.
Hintergrundinformationen
Deutsch:
- Videobeitrag der ARD Mediathek, Titel „Der Fall Cambridge Analytica“ vom 26.02.2019
- Videobeitrag aus der Sendung „Quarks und Co.“, Titel „Soziale Medien? Wie viel Macht Facebook wirklich hat“ vom 15.05.2018
- Artikel in „Die Zeit“, Titel „Cambridge Analytica speicherte Nutzerdaten bis 2017“ vom 07.05.2018
Englisch:
- YouTube Video TedX: “Facebook’s role in Brexit — and the threat to democracy by Carole Cadwalladr” vom 10.06.2019
- YouTube Video TedX: “Democracy Under Attack: One Man’s Journey to Get His Data Back by David Carroll, TEDxMidAtlantic” von 02.11.2019
- Enthüllungs-Artikel des “Guardian”, Titel “Revealed: 50 million Facebook profiles harvested for Cambridge Analytica in major data breach” vom 17.03.2018
Sichere Passwörter gelten heute zum kleinen Einmaleins. Ohne ein sicheres Passwort können sich Dritte einfach Zugang zu personenbezogenen Daten verschaffen und so große Probleme verursachen. Daher ist es immens wichtig, sichere Passwörter zu verwenden. Dabei sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt! Leider gibt es jedoch nicht „das“ perfekte Passwort, aber mit ein paar Tipps und Tricks macht man es potentiellen Angreifern auf jeden Fall schwerer:
Tipps für ein gutes Passwort
- Bei der Wahl eines Passwortes sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass Sie sich das Passwort gut merken können.
- Grundsätzlich gilt: je länger, desto besser. Ein gutes Passwort sollte mindestens acht Zeichen lang sein. Bei Verschlüsselungsverfahren für WLAN wie zum Beispiel WPA und WPA2 sollte das Passwort beispielsweise mindestens 20 Zeichen lang sein. Hier sind so genannte Offline-Attacken möglich, die auch ohne stehende Netzverbindung funktionieren.
- Für ein Passwort können in der Regel alle verfügbaren Zeichen genutzt werden, beispielsweise Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (Leerzeichen, ?!%+…). Manche Anbieter von Onlinediensten machen technische Vorgaben für die verwendbaren bzw. zu verwendenden Zeichen. Wenn Ihr System Umlaute zulässt, bedenken Sie bei Reisen ins Ausland, dass auf landestypischen Tastaturen diese eventuell nicht eingegeben werden können.
- Nicht als Passwörter geeignet sind Namen von Familienmitgliedern, des Haustiers, des besten Freundes, des Lieblingsstars, Geburtsdaten und so weiter.
- Das vollständige Passwort sollte möglichst nicht in Wörterbüchern vorkommen.
- Es sollte zudem nicht aus gängigen Varianten und Wiederholungs- oder Tastaturmustern wie “asdfgh” oder “1234abcd” bestehen.
- Einfache Ziffern am Ende des Passwortes anzuhängen oder eines der üblichen Sonderzeichen $ ! ? # am Anfang oder Ende eines ansonsten simplen Passwortes zu ergänzen, ist nicht empfehlenswert.
- Nutzen Sie einen Passwortmanager, um Ihre unterschiedlichen Passwörter gut verwalten zu können. – und ihr starkes Passwort, um diesen abzusichern. So müssen Sie sich nur ein gutes Passwort merken und können trotzdem sehr starke, überall unterschiedliche Passwörter verwenden.
Generell ist es natürlich wichtig, dass Sie sich das Passwort gut merken können. Hierfür gibt es unterschiedliche Hilfsstrategien: Der eine merkt sich einen Satz und benutzt von jedem Wort nur den 1. Buchstaben (oder nur den zweiten oder letzten). Anschließend verwandelt man unter Umständen noch bestimmte Buchstaben in Zahlen oder Sonderzeichen. Die andere nutzt einen ganzen Satz als Passwort oder reiht unterschiedliche Wörter, verbunden durch Sonderzeichen, aneinander. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, zufällig 5-6 Worte aus dem Wörterbuch zu wählen und diese mit einem Leerzeichen zu trennen. Dies resultiert in einem leicht zu merkenden, leicht zu tippenden und für Angreifer schwer zu brechenden Passwort.
Unter einem Sozialkreditsystem (engl.: Social Credit Systems (SCS)) versteht man ein Punktesystem / -Ranking zur Bewertung des Verhaltens von Bürgerinnen und Bürgern. Die chinesische kommunistische Partei (KP) plant die landesweite Einführung eines solchen Systems. Durch den staatlichen Zugriff auf privatwirtschaftliche und staatliche Datenbanken können dort verschiedene Daten als Berechnungsgrundlage für den jeweiligen personenbezogenen „Score“ hinzugezogen werden (u.A. das Sozialverhalten im Allgemeinen, die Zahlungsmoral, Informationen aus dem Strafregister, Einkaufsgewohnheiten (analog & digital), digitales Surf- und Kommunikationsverhalten). Sollte der persönliche „Score“ unter eine definierte Grenze fallen, kann dies zu Strafen oder gesellschaftlich relevanten Benachteiligungen kommen. Bei einem hohen Score locken hingegen Belohnungen und Vergünstigungen.
Hintergrundinformationen
Deutsch:
- Artikel von Deutschlandfunk Kultur, Titel: „Künstliche Intelligenz in China - Die Supermacht der Algorithmen“ vom 04.02.2019.
- Artikel vom Spiegel, Titel „Volle Kontrolle“ vom 28.12.2017.
- Info Grafik der Bertelsmann Stiftung, Titel „CHINA’S SOCIAL CREDIT SYSTEM“ (PDF).
Englisch:
- Videobeitrag von NBC Titel: „A look inside China’s social credit system“ von 05.06.2019 (Englisch).
Die Nutzung von Sprachassistenten liegt gerade voll im Trend. Immer häufiger unterstützen digitale Assistenten uns im Alltag, geben Auskunft über das Wetter oder empfehlen uns unser nächstes Buch. Schon heute hat die Spracherkennung der entsprechenden Geräte ein sehr hohes Niveau. Die (Weiter-)Entwicklung von Sprachassitenten ist aber noch lange nicht abgeschlossen. Man könnte sogar sagen, dass sie noch in den Kinderschuhen stecke.
Fast täglich lernen die Sprachanalyse-Systeme mehr und passen sich so unserem Alltag an. Auch wenn für viele Menschen Sprachassistenten eine nützliche Ergänzung in ihrem (digitalisierten) Alltag darstellen, dürfen auch mögliche Risiken und Bedenken nicht außer Acht gelassen werden. Neben vermehrten Hinweisen auf Datenschutzproblematiken kritisiert beispielsweise die UNESCO in einer Untersuchung, dass die Nutzung von Sprachassistenten, die per Voreinstellung meistens eine weibliche Stimme haben, bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen auch zu einer Bestätigung von Geschlechtervorurteilen führen können.
Gemeinsam mit dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung hat sich der HmbBfDI Sprachassistenten einmal genauer angesehen. Am Ende ist ein Themenblatt entstanden, das sich gut für den Einsatz in Vertretungsstunden eignet. Hier (PDF) kann das Themenblatt heruntergeladen werden.
Noch vor wenigen Jahren wurden Kinder und Jugendliche von den Erwachsenen belächelt, als sie begeistert von Videos auf der Social Media App TikTok erzählten. Mit nunmehr knapp 690 Millionen aktiven monatlichen Nutzern hat sich TikTok aber als eine der international erfolgreichsten Social Media Platformen etabliert. Im ersten Quartal dieses Jahres war die App TikTok die erfolgreichste App im Appstore – nach Facebook, Instagram und Whatsapp.
TikTok gehört zum chinesischen Unternehmen Beijing Bytedance Technology (kurz: Bytedance). Bytedance wurde 2012 vom chinesischen Internet-Unternehmer Zhang Yiming gegründet. Seit der Übernahme von dem damaligen Konkurrenten musical.ly im Herbst 2017 für 800 Millionen Dollar durch Bytedance gehört TikTok zu den reichweiten-stärksten Social Media Apps der Generation Z.
Mit TikTok können Nutzerinnen und Nutzer Kurzvideos produzieren und sie mit der TikTok-Community teilen. Es werden hierfür verschiedene Spezialeffekte angeboten, mit denen die Kurzvideos direkt in der App bearbeitet werden können. Besonders populär sind die sogenannten „Lip-Sync-Videos“, also Videos, bei denen die Nutzerinnen und Nutzer bekannte Liedtexte im playback nachsingen.
Wenn ein Video auf der Platform TikTok veröffentlicht wird, ist es per se für die gesamte TikTok Community zugänglich. Diese Einstellung sollte unbedingt direkt nach der Installation angepasst werden. Klicksafe, eine Sensibilisierungskampagne zur Förderung der Medienkompetenz im Umgang mit dem Internet und neuen Medien im Auftrag der Europäischen Kommission, hat zur App eine umfassende Übersicht erstellt. Auch werden die dortigen sicherheitsrelevanten Anpassungsmöglichkeiten der App ausführlich erklärt.
Chinesische Firmen, wie beispielsweise Bytedance, unterliegen dem sozialistischen Regelungsregime. Es ist bis heute nicht abschließend geklärt, was mit transferierten Daten nach China geschieht und welche Zugriffsmöglichkeiten die dortige Regierung auf die Daten hat. Auch die App TikTok wird im Zusammenhang mit dieser Fragestellung oft erwähnt. Zwar beteuert das Unternehmen in seinem Transparenzbericht keine Anfragen von offiziellen Stellen erhalten oder beantwortet zu haben, aber Datenschutzbedenken bleiben bei Kritikern dennoch bestehen. Auch steht die App wegen datenschutzunabhängigen, aber gleichwohl diskussionswürdigen Moderationspraktiken und verschiedenen Sicherheitslücken in der Kritik.
Schon länger beschäftigen sich auch europäische Datenschutzbehörden mit der Social Media App. Kollegen und Kolleginnen aus den Niederlanden, Frankreich, Deutschland und Dänemark arbeiten an verschiedenen datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Auch wurde eine eigene TikTok Taskforce im Juni dieses Jahres gegründet. Durch die Gründung der Taskforce können so auf europäischer Ebene Verfahren zu TikTok effektiv koordiniert und bearbeitet werden.
In Anbetracht dessen, dass China mit einem “Hightech - Überwachungsstaat” (Zitat: Human Rights Watch (PDF)) über den systematischen Einsatz digitaler Technologien die Totalüberwachung der eigenen Bürger in beispielloser Weise vorantreibt, sollte die Nutzung der App TikTok von Kindern und Jugendlichen durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten stets kritisch begleitet werden. Es geht hierbei nicht darum, die App TikTok generell zu verbieten. Durch offene Gespräche können Kinder und Jugendliche auf mögliche Sicherheitsprobleme hingewiesen und aufgeklärt werden. Nur so kann das Problembewusstsein der Kinder und Jugendlichen gestärkt werden, sodass selbstbestimmte und aufgeklärte Entscheidungen getroffen werden können. Gleichzeitig sollten alle relevanten Datenschutzeinstellungen direkt nach der Installation vorgenommen werden, um die digitale Sicherheit der Kinder und Jugendlichen zu erhöhen.
Weiterführende Informationen 1
- Informationen zu TikTok auf Klicksafe.de
- “TikTok: Mehr Sicherheit für Kinder” auf Schau-hin.de
- Studie ACT ON! des JFF- Institut für Medienpädagogik
Quellen & weitere Referenzen 1
- “TikTok gibt erstmalig Nutzerzahlen bekannt” vom 25.08.2020 auf Onlinemarketing.de
- “TikTok Statistiken 2020: 800 Mio. Nutzer weltweit & Verweildauer von bis zu 53 Min. pro Tag” vom 10.02.2020 auf Futurbiz.de
- “TikTok: “Chinesisches Recht berührt uns nicht, Daten sind sicher”” vom 02.08.2020 auf Heise.de
- “So gefährlich ist TikTok wirklich” vom 13.07.2020 auf Wiwo.de
- “Gute Laune und Zensur” vom 23.11.2019 auf Netzpolitik.de
1 Letzter Zugriff am 07.09.2020