Konzept der Datenschutzkonferenz zur Zumessung von Geldbußen bei Verstößen gegen die DSGVO

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat im Oktober 2019 ein Konzept veröffentlicht, das die Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen im Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) thematisiert. Es findet insbesondere keine Anwendung auf Geldbußen gegen Vereine oder natürliche Personen außerhalb ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Das Konzept ist auch weder für grenzüberschreitende Fälle noch für andere Datenschutzaufsichtsbehörden der EU bindend. Ferner entfaltet es keine Bindung hinsichtlich der Festlegung von Geldbußen durch Gerichte.

Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder können jederzeit eine Aufhebung, Änderung oder Erweiterung des Konzepts mit Wirkung für die Zukunft beschließen. Das Konzept verliert zudem seine Gültigkeit, sobald der EDSA seine abschließenden Leitlinien zur Methodik der Festsetzung von Geldbußen erlassen hat.

Das Konzept der DSK kann hier heruntergeladen werden.